
Verordnungen von Hilfsmitteln aus SPZ und MZEB ohne MD-Prüfung
Der Gesetzgeber hat die Positionen des Aktionsbündnisses um rehaKIND zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG – aufgegriffen und nun liegt der Referentenentwurf vor:
Zukünftig soll die Hilfsmittelversorgung von Kindern – sofern sie in einem SPZ betreut werden oder falls die Versorgungsempfehlung aus dem SPZ kommt – als medizinisch notwendig eingestuft werden und ohne zusätzliche Beurteilung durch den MD erfolgen. Darüber sind wir sehr erleichtert.
Wir haben darauf hingewiesen, dass erwachsene Menschen mit Behinderung in den MZEB eine ähnliche interdisziplinäre Behandlung erfahren und daher auch solche Verordnungen eingeschlossen werden sollen. Da dies nur eine wirklich kleine Zahl von komplexen Versorgungen betrifft, sind alle Aktiven des Aktionsbündnisses überzeugt, dass hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Eventuelle Mehrkosten werden durch eingesparte Bürokratie, Widersprüche, Begründungen definitiv aufgefangen, von den positiven Folgen für die Familien, für die Teilhabe und zur Chancensicherung in den Entwicklungszeitfenstern ganz zu schweigen. In einem Zoom-Meeting mit Gesundheitsausschussmitgliedern wurde allerdings deutlich, dass die anderen Teile des GVSG durchaus kritisch im Finanzministerium gesehen werden.
Deshalb arbeiten wir daran, weitere Gesundheitspolitiker*innen von der Sinnhaftigkeit dieses Teils des Gesetzes zu überzeugen und werden die geplante Umsetzung zum Jahresende vorantreiben und unterstützen.
