
Ein wichtiger Schritt zur besseren Hilfsmittelversorgung
G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) überprüft Hilfsmittelversorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen – der Fokus liegt auf Kindern und Jugendlichen.
Menschen mit Behinderung und Hilfsmittelbedarf sind bei der Beantragung eines Hilfsmittels oft intransparenten, bürokratischen und langwierigen Prüf- und Genehmigungsverfahren ausgesetzt. Familien reiben sich auf, sind überfordert und Ärzt:innen, Therapeut:innen und Versorger:innen müssen wertvolle Patientenzeit für Dokumentationen und Widerspruchsverfahren aufwänden.
Das Problem ist klar:
Wenn es um Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich geht, wie zum Beispiel Rollstühle, Sitzschalen, Gehhilfen, Kommunikationshilfsmittel, Therapiedreiräder müssen diese Versorgungen schnell zur Verfügung stehen. Verzögerungen wirken sich gerade bei Kindern und Jugendlichen mit schweren Behinderungen negativ auf deren Entwicklung aus. Aktuell ist die Problematik u. a. durch eine Petition sowie mehrere Positionspapiere des „Aktionsbündnisses für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung“ stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Die Patientenvertretung im G-BA hatte dies zum Anlass genommen, einen Antrag auf Änderung der HilfsM-RL zu stellen.
Die Lösung liegt auf der Hand:
Für Menschen mit Behinderung und alle Beteiligten muss das Verfahren einfacher, schneller und unbürokratischer gemacht werden. Dazu gehören Bedarfsermittlungen über einen längeren Zeitraum und ein beschleunigtes Verfahren bei Versorgungen, die über eine „spezifizierte“ Verordnung von qualifizierten Vertragsärzt:innen erstellt wurde.
rehaKIND setzt sich für die Belange von Kindern mit Behinderung im Rahmen des Aktionsbündnisses ein.
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