Expertise für Pflegekräfte schaffen zur Verordnungsmöglichkeit für Hilfsmittel

Pflegekräfte dürfen Hilfsmittel verordnen – die Expertise fehlt in der Fläche

Wir müssen die Expertise für Pflegekräfte zur Verordnungsmöglichkeit von Hilfsmitteln stärken – eine tolle Chance wird zu wenig genutzt und läuft Gefahr zurückgenommen zu werden

Vor drei Jahren war es eine Sensation: Der Gesetzgeber stärkte mit der Neuregelung im §40 Absatz 6 des SGB XI ausgebildete Pflegekräfte in der häuslichen Pflege durch die Möglichkeit, unbürokratisch und auf Basis der „Vermutungswirkung“ Pflegehilfsmittel zu verordnen – ohne Prüfung der medizinischen Notwendigkeit durch die Kostenträger und den MD.

Aktuell wird die sinnvolle Regelung zu wenig genutzt und läuft Gefahr, zurück genommen zu werden.
Aktuelle Infos aus dem G-BA lassen dies vermuten. Es scheint, als seien viele Pflegekräfte unsicher, was sie dürfen, und befürchteten Regressforderungen. Die Sorge ist unbegründet, wie Rückmeldungen aus der Praxis belegen:

Deshalb braucht die Verordnungsmöglichkeit mehr Aufmerksamkeit und Pflegekräfte müssen mit gezielten Angeboten die notwendige Expertise zur Anwendung bekommen.
„Die Richtlinie ist ein Meilenstein, wertet den Pflegeberuf auf und verkürzt Genehmigungsprozesse enorm“, so die Rückmeldungen aus der Praxis. Es ist richtig, diese Verordnungskompetenz in die Hände derer zu legen, die Patienten in der häuslichen Pflege kennen und täglich sehen. Das ist gerade bei Versorgungen zur Prophylaxe wichtig und auch bei Kindern, deren Entwicklungszeitfenster sich ungenutzt schließen, wenn die Genehmigungsprozesse zu lange dauern.

Die Rücknahme wäre ein schmerzhafter Rückschritt auf dem richtigen Weg der Entbürokratisierung und Beschleunigung der Versorgungsprozesse.
Dies zu verhindern sucht rehaKIND e.V. deshalb als starke Stimme in der Kinderversorgung gemeinsam mit einer Pressemeldung die Öffentlichkeit und hat mit Expert:innen eine Informationsreihe zur Pflege- und Verordnungsrichtlinie ins Leben gerufen.
Die nächste kostenfreie und einstündige Fortbildung findet bereits am 4. Februar 2025 online statt.

Expertise für Pflegekräfte schaffen zur Verordnungsmöglichkeit für Hilfsmittel