Licht und Schatten bei GKV Verträgen
Es ist nicht wegzudiskutieren. Das Gesundheitssystem produziert hohe Kosten und erzeugt nur ein Mittelmaß an Versorgungsqualität. GKV Verträge zeigen Licht und Schatten: Behinderte Kinder und deren Bedarfe werden oft nicht berücksichtigt.
Das zeigt sich aktuell auch bei der Vertragsgestaltung der GKV und inflationsbedingten Preisanpassung spezifischer Produkten zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern im Bereich Hilfsmittelversorgung.
Es klafft eine große Lücke zwischen Versorgungsauftrag und Versorgungsqualität. Bei der aktuellen inflationsbedingten Preisanpassung bei spezifischen Produkten in der Hilfsmittelversorgung geht der Kinderbereich leer aus.
Es fehlen schlanke Prozesse und Transparenz bei der Beschreibung der Leistungen, die zu einer Hilfsmittelversorgung gehören. 96 regionale und bundesweit agierende gesetzliche Krankenkassen schließen mit Leistungserbringern individuelle Verträge ab und legen Leistung und Preise fest. Unter Umständen hat ein Sanitätshaus bei der Versorgung behinderter Kinder bis zu 60 unterschiedliche Verträge zu berücksichtigen mit entsprechenden Auswirkungen auf die Versorgungsqualität für das Kind.
Wir haben allen Grund, dieses System zu ändern. An Kindern zu sparen lohnt nicht – Kinderreha betrifft eine kleine Gruppe. Das bietet die Chance, in diesem Versorgungsbereich über neue Strukturen und Verfahren nachzudenken – ohne sofort neue Kosten zu produzieren.
rehaKIND fordert in seiner aktuellen Pressemitteilung als größtes neutrales Netzwerk der Versorgung behinderter Kinder mit dem Projekt „Mustervertrag Kinderreha“ eine pragmatische Lösung zur Schaffung transparenter Strukturen zur Sicherung von Versorgungsqualität, Teilhabe und Zukunft für behinderter Kinder und Jugendlichen – auch im Austausch mit einzelnen Krankenkassen.
