Konstruktiver Austausch beim RoundTable zur Umsetzung §33 Absatz 5c SGB V
Schnittstellen und Lösungsansätze zur schnellen Umsetzung von §33 Absatz 5c SGB V wurden in einem konstruktiven RoundTable Gespräch mit allen Beteiligten diskutiert – Das Aktionsbündnis hatte am 25.03.2025 gemeinsam mit rehaKIND alle Beteiligten zum ersten Gespräch eingeladen.
Worum geht es?
Mit der Einführung des neuen Absatzes 5c in §33 SGB V soll die Hilfsmittelversorgung für bestimmte Patient:innen beschleunigt werden. Verordnungen aus Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) oder Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) müssen künftig nicht mehr durch die Krankenkassen oder den Medizinischen Dienst (MD) geprüft werden. Die medizinische Notwendigkeit wird in diesen Fällen automatisch angenommen.
Was ändert sich konkret?
• Bei Hilfsmittelverordnungen durch SPZ/MZEB entfällt die Prüfung durch Krankenkassen bzw. MD.
• Die medizinische Notwendigkeit wird automatisch anerkannt – bei regelmäßig betreuten Patient:innen.
Was bleibt wie bisher?
• Verordnung durch behandelnde Ärzt:innen auf Basis eines interdisziplinär ermittelten individuellen Bedarfs.
• Die Verantwortung für Empfehlung des SPZ für Verordnungen von Ärzt:innen außerhalb des SPZ/MZEB bleibt beim SPZ, das ist kein Automatismus.
• Anfrage für eine Empfehlung kommt vom ärztlich Verordnenden – nicht vom Techniker!
• Rolle der SPZ/MZEB bei Empfehlungen: nur bei persönlichem/familiärem Kontakt, in bekannten regionalen Kooperations- und Netzwerkstrukturen oder bei fundierter Dokumentation vertretbar
• Verantwortung bleibt beim verordnenden Arzt, individuelle Regelung wird bleiben
Chancen:
• Strukturierte, qualitätsgesicherte Versorgung.
• Entlastung von Familien und Fachpersonal.
• Schnellere Hilfsmittelversorgung durch beschleunigte Prozesse
Herausforderungen:
• Praktikable Übergangslösungen und digitale Prozesse fehlen noch.
• Einheitliche Terminologie auf Verordnungen und Empfehlungen, klare 7-stellige HMV-Nummer sind vorgebeben und anzustreben.
• Maschinenlesbare Kennzeichnung und Schnittstellen zu Kostenträgern sind zu entwickeln.
• Prozess bei SPZ-Empfehlungen und deren Vergütung muss geklärt werden: Die qualifizierte Verordnung mit Begründung bleibt ein besonders wichtiger Baustein.
Eine Empfehlung durch MZEB oder SPZ kann wichtige Angaben auf der Verordnung nicht ersetzen.
Danke an alle Vertreter:innen aus den Ministerien , der Kostenträger, SPZ und Kliniken, Patientenvertreter und Leistungserbringern , die sich gemeinsam mit uns um schnelle und praxistaugliche Lösungen in der Umsetzung bemühen.