Enttäuschung bei Umsetzung §33 Absatz 5c SGB V
rehaKIND zieht eine erste Bilanz zur Umsetzung der beschleunigten Genehmigung von Hilfsmittelverordnungen aus den SPZ/ MZEB nach §33 Absatz 5c SGB V.
Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben dieser seit März 2025 geltende Regelung bei vorliegenden Verordnungen oder Empfehlungen durch Fachärzt:innen aus den SPZ (Sozialpädiatrische Zentren) /MZEB (Medizinischen Zentren für Menschen mit Behinderung), setzen einige große und regionale Krankenkassen die Regelung nicht um. Damit ignoriert GKV gesetzliche Einsparpotenziale bei der Entbürokratisierung: 12 Mio. Euro jährlich könnten durch beschleunigte Genehmigungsprozesse bei Hilfsmitteln für Kinder mit Behinderung eingespart werden.
“Wir erstellen zurzeit eine Fallsammlung, um regionale oder Kassenspezifische Muster erkennen zu können. Gespräche mit politischen Vertreter:innen sind bereits geplant, auf die entsprechenden Kassen gehen wir zu. Hier wird Gesetz ignoriert und weiterhin kostbare Ressourcen bei allen Beteiligten, vor allem bei Ärzten und Familien verschwendet”. Christiana Hennemann, rehaKIND e.V.