beatmete Kinder benötigen besondere Versorgungsbedingungen

Beatmete Kinder sind der Kollateralschaden im Gesundheitssystem

In Verträgen zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern geht Wirtschaftlichkeit vor Versorgungsqualität – beatmete Kinder sind die Leidtragenden

Wenn Kostenträger spezifische Versorgungsanforderungen bei Kindern ignorieren und stattdessen auf Mindeststandards für Erwachsene setzen, hat das schwerwiegende Folgen für die betroffenen Kinder und ihre Familien.

„Wir sprechen lt. Schätzungen des G-BA von ca. 1000 beatmeten Kindern. Deren kindgerechte Versorgung ist kein Kostentreiber im System.“ Erklärt Heiko Hannemann, Sprecher der rehaKIND AG Beatmung. Über Unternehmensgrenzen hinweg setzt sich diese Expertengruppe beim Netzwerk Kinderreha für verbindliche Regelungen und Qualitätskriterien in der Versorgung von beatmeten Kindern ein.

Beatmete Kinder haben ein Recht auf adäquate Versorgung, die ihre Entwicklung fördert und ihnen ermöglicht, an Kita, Schule und Freizeitaktivitäten teilzunehmen.

„Viele große Kassen sind für diese Versorgungsschieflage taub, dabei zeigen einzelne Kostenträger, dass das Problem unbürokratisch gelöst werden kann“ bestätigt Christiana Hennemann, die als Geschäftsführerin von rehaKIND e.V. das Gespräch mit vielen Kassen sucht.

Das größte Problem ist, dass viele Kassen darauf spekulieren, dass Familien nach der ersten Ablehnung von Widersprüchen absehen und die Mehrkosten selbst tragen. Dieser Konflikt zwischen Wirtschaftlichkeit und fachlich gebotenem Anspruch wird auf dem Rücken der betroffenen Kinder und ihrer Familien ausgetragen.

rehaKIND e.V. fordert daher verbindliche Qualitätskriterien in den Produktgruppen PG 12 und PG 14 für die Versorgung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr, unabhängig von den Kassenverträgen.

Um dieses berennende Thema zu besprechen lädt rehaKIND e.V. Gesundheitspolitiker:innen am 07. Juni 2024 im Bundestag/Kuppelrestaurant ein.

Pressemitteilung dazu lesen unter…

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