Kritische Stellungnahme des AKB zum Referentenentwurf des GKV-Stabilisierungsgesetzes

Festpreise und individuelle Hilfsmittelversorgung passen nicht zusammen

Das Aktionsbündnis bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung äußert sich kritisch zu den geplanten Sparmaßnahmen

Nur 2 Arbeitstage gab die Bundesregierung den eingeladenen Verbänden, um sich zu dem Referentenentwurf des GKV Beitragsstabilisierungsgesetzes zu äußern

Der Patienten-orientierte und nachhaltige Blick auf Menschen mit Behinderung und deren Ressourcen und persönlichen Bedarfe hat keine Chance in diesem Entwurf.

Festpreise passen nicht zu einer individuellen und in die Zukunft gerichteten Hilfsmittelversorgung behinderter Kinder:

Individuelle Versorgungen sind ein Zusammenspiel vieler Einzelleistungen und technischen Komponenten inkl. deren handwerkliche Anpassungen. Eine patientenzentrierte und qualifizierte Bedarfsermittlung nach ICF gehört genauso dazu wie eine Überprüfung der Versorgung nach 6 Monaten.

Die Festlegung geeigneter Gruppen für Festpreise allein der GKV zu überlassen greift viel zu kurz: Hier gehören Ärzte, Versorger und auch Patienten zwingend mit an den Verhandlungstisch.

Hilfsmittelversorgung ist nicht das standardisierte Rohr oder „ein Rollstuhl“. Ein Hilfsmittel besteht aus der Vielzahl der Einzelaspekte einer. Es ist die Vision, was mit diesem Hilfsmittel erreicht werden soll: Behinderungsausgleich, Schulbesuch, Spiel mit Gleichaltrigen und vieles mehr – abgestimmt auf die besonderen Bedarfe des jeweiligen heranwachsenden Menschen. Prävention von Folgeschäden geht vor Einsparpotential durch Festpreise.

Wie soll das gehen? Schon heute sind viele Familien mit behinderten Kindern durch Ablehnungen und Widerspruchsverfahren hoch belastet. Neue Auseinandersetzungen sind im Falle von Festpreisen und schwammig formulierten Ausnahmeregelungen vorprogrammiert.

Das wäre das Gegenteil der angestrebten Entbürokratisierung und Entlastung aller Akteure inkl. Eltern.

Das AKB fordert ein unabhängiges externes Institut zur kontinuierlichen Qualitätskontrolle der Hilfsmittelversorgung und die Einhaltung verbindlicher Qualitätskriterien verbindlich prüfen, patientenberichtete Endpunkte berücksichtigen und regelmäßig Transparenzberichte veröffentlichen.

Stellungnahme lesen unter: