Das Aktionsbündnis freut sich gemeinsam mit Gesundheitsminister Karl Lauterbach über die Gesetzesänderung

Geschafft! §33 Absatz 5c SGB V beschleunigt Hilfsmittelversorgung für Verordnungen aus SPZ und MZEB

Verabschiedete Gesetzesänderung §33 Absatz 5c SGB V ist ein wichtiger Schritt in die bedarfsgerechte Versorgung von behinderten (jungen) Menschen

rehaKIND und Aktionsbündnis freuen sich über den Erfolg gemeinsamer Bemühungen

Große Freude herrschte in der Nacht vom 30. auf den 31. Januar 2025 bei den Anwesenden des Aktionsbündnisses auf der Zuschauertribüne und rehaKIND e.V: Die lang erwartete Gesetzesänderung konnte trotz Ampel-Aus doch noch in der letzten Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Mit der Gesetzesänderung ist nun ein wichtiger Schritt in die bedarfsgerechte Versorgung behinderter (junger) Menschen getan und sichert deren Teilhabe und Zukunft: Menschen mit Behinderung, die regelmäßig in einem SPZ oder MZEB behandelt werden, können künftig schneller und unbürokratischer mit Hilfsmitteln versorgt werden. Die bisherige Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit seitens der Kassen und des MD entfällt, wenn die Verordnung von einem dort tätigen Facharzt kommt. Besonders Kinder und Jugendliche profitieren von schnellerer Hilfsmittelversorgung, da sie – zeitnah und bedarfsgerecht versorgt – ihre vorhanden Ressourcen und Entwicklungszeitfenster nutzen können.

Diese Gesetzesänderung ist der Erfolg gemeinsamen bürgerlichen Engagements und Unterstützung von Netzwerken und fachlich Beteiligten.

Dr. Carmen Lechleuthner hatte in einer Petition als betroffene Mutter 2021 ihre Forderungen eingebracht. Mit rehaKIND e.V. und weiteren Unterstützern im Aktionsbündnis für bedarfsgerechte Heil- und Hilfsmittelversorgung wurden praktikable Lösungsvorschläge für eine Gesetzesänderung entwickelt. Gemeinsam konnten sie politische Vertreter:innen in vielen Gesprächen von der Notwendigkeit einer Änderung des Genehmigungsverfahrens überzeugen.

„Die zugrundeliegende fachärztliche Expertise dieser Verordnungen anzuzweifeln und Familien mit Misstrauen bei der Genehmigung der Hilfsmittel zu begegnen und durch Verzögerungen und unsinnige Überprüfungen zu belasten war nicht länger hinnehmbar. Unversorgte Kinder und Jugendliche konnten ihre Entwicklungsfenster nicht nutzen. Eine Verschlechterung deren Krankheit aufgrund verschleppter Versorgungsgenehmigung wurde billigend in Kauf genommen.“

Dr. Carmen Lechleuthner und rehaKIND e.V. als neutrales Netzwerk der Kinderreha freuen sich nun stellvertretend für viele weitere Unterstützer:innen über diesen dringend notwendigen Schritt hin zu mehr Transparenz im Versorgungsprozess, zur Entlastung von Familien und Fachkräften und vor allem zur Sicherung von Teilhabe und Zukunft behinderter (junger) Menschen.

Die Umsetzung werden wir aufmerksam beobachten und mit weiteren Forderungen zur bedarfsgerechten Versorgung Kinder und Jugendlicher mit chronischen Krankheiten und Behinderung auf die neue Regierung zugehen.
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