Argumentation aus dem Hilfsmittelverzeichnis: „In der Entwicklungsphase von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist die Teilnahme an der üblichen Lebensgestaltung Gleichaltriger ein Bestandteil des sozialen Lernprozesses und somit als Grundbedürfnis anzusehen. Dabei reicht es aus, wenn durch das begehrte Hilfsmittel die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wesentlich gefördert wird.“
Bei Tandems und für Erwachsene sieht das leider ganz anders aus …
Reha-Autositze für Kinder müssen spezielle Gurte, Pelotten, Stützen haben, um die Sicherheit bei der Beförderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen zu gewährleisten. Dabei geht es um die Korrektur der Sitzhaltung, der Oberkörper/Kopfstabilität, Ein- und Ausstiegshilfen, Einsetzbarkeit auch für größere Kinder … Je nach krankheitsbedingter Notwendigkeit zahlt die Krankeasse den „Sonderbau“, ein Autositz an sich ist ebenfalls ein „Gegenstand des täglichen Lebens“ und somit müsst Ihr zumindest mit einem Eigenanteil rechnen.