Die Kostenübernahme wird problematisch, wenn derartige Hilfsmittel allein in Förderschulen zum Einsatz kommen. Oder wenn im Rahmen der Inklusion in einer Regelschule Hilfsmittel von einer Vielzahl von Kindern/Jugendlichen genutzt werden könnten; dann gehören sie nämlich u.U. zur schulischen Ausstattung. Die Krankenkasse muss bis zum Ende der Schulpflicht nur alle individuellen Kommunikationshilfen erstatten, allerdings wird auch hier immer mehr über Computerhardware als „Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens“ diskutiert, und die Kostenübernahme erschwert.
