Kommunikation

rehaKIND e. V. | Internationale Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation

Zwischenmenschliche Kommunikation gehört zum Leben – Kinder/Jugendliche die nicht sprechen, sehen, hören und schreiben können, benötigen individuell angepasste Kommunikationshilfen wie Bildsymbolsysteme, Sprach- und Sichtausgaben, Hardware zur Eingabeunterstützung, Software, Signalanlagen und Sprachverstärker, sowie alles notwendige Zubehör.

Das Hilfsmittelverzeichnis regelt in der Produktgruppe 16 die Kinderversorgung hierbei im Besonderen:

„Kommunikationshilfen sind (altersunabhängige) zur Befriedigung von allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens verordnungsfähig, zum Beispiel für die Sprachentwicklung oder Sprachförderung oder soweit dies für das Sprachverstehen in Kindergarten oder Schule bis zum Abschluss der schulischen Ausbildung erforderlich ist oder zur Verbesserung des Sprachverstehens in jedem Alter, wenn trotz bestmöglicher Hörgeräteanpassung im gesamten täglichen Leben kein ausreichendes Sprachverstehen erreicht wird.“

Junge tippt auf Symbole seines Talkers

Die Kostenübernahme wird problematisch, wenn derartige Hilfsmittel allein in Förderschulen zum Einsatz kommen. Oder wenn im Rahmen der Inklusion in einer Regelschule Hilfsmittel von einer Vielzahl von Kindern/Jugendlichen genutzt werden könnten; dann gehören sie nämlich u.U. zur schulischen Ausstattung. Die Krankenkasse muss bis zum Ende der Schulpflicht nur alle individuellen Kommunikationshilfen erstatten, allerdings wird auch hier immer mehr über Computerhardware als „Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens“ diskutiert, und die Kostenübernahme erschwert.