Buggy & Co.

rehaKIND e. V. | Internationale Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation

Unterwegs sein mit einem auf die Behinderung zugeschnittenen stabilen Reha-Wagen oder dem leichteren Rehabuggy. Wichtig ist, dass Reha-Wagen und Buggys für Kleinkinder zu den „üblichen Beförderungsmitteln“ und damit zu den „Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens“ gerechnet werden. Deshalb, so das Hilfsmittelverzeichnis (Produktgruppe 18), „kommt bei der Versorgung von Kindern mit Reha-Wagen/Buggys bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ein angemessener Eigenanteil bei der Anschaffung derartiger Produkte in Betracht.” Die Leistungspflicht der Kasse besteht aber stets für den behinderungsbedingten Mehraufwand, das ist nicht immer leicht abzugrenzen.

Infoblatt zur Produktgruppe 18 und Rehabuggys und Rehawagen

Mutter kniet vor Mädchen im Rehabuggy am Ufer