Verordnungen von Hilfsmitteln aus SPZ und MZEB ohne MD-Prüfung
Der Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG - liegt vor: Hilfsmittelversorgungen - deren Verordnungen aus SPZs und MZEBs kommen - werden als medizinisch notwendig eingestuft.